Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH): Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2012 war keine Beihilfe und fällt damit nicht unter die beihilferechtlichen Vorschriften der EU. Hintergrund Im November 2014 wurde das EEG durch die Europäische Kommission als Beihilfe deklariert. Eine Klage der Bundesregierung vor dem Gericht der europäischen Union (EuG) auf Nichtigkeit der Entscheidung der Kommission, wurde im Mai 2016 abgelehnt. Die Förderung von Betreibern regenerativer Erzeugungsanlagen und die Teilbefreiung der Industrie, seien als staatliche Beihilfe einzustufen. Nach dem Entscheid des EuG legte die Bundesregierung Rechtsmittel vor dem EuGH vor und…
Aktuelles
Marktstammdatenregister
Das von der Bundesnetzagentur betriebene Markstammdatenregister, ist seit 31.01.2019 freigeschaltet und soll als zuverlässiges Register für den Strom- und Gasmarkt dienen. Wer muss sich registrieren? Welche Marktakteure sich im MaStR registrieren müssen, ist in §3 Abs. 1 der MaStRV geregelt. Dazu gehören neben Behörden auch Messstellenbetreiber, Transportkunden, Bilanzkreisverantwortliche, Stromlieferanten, Netzbetreiber, sowie Betreiber von organisierten Marktplätzen. Akteure, die nicht zur Registrierung verpflichtet sind, können sich freiwillig anmelden. Welche Anlagen müssen registriert werden? Neben den genannten Marktakteuren, müssen nach § 5 der MaStRV alle Strom- und Gas-Erzeugungsanlagen registriert werden, die unmittelbar oder…
EMAS Novelle 2019
Die EU-Kommission hat in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten die EMAS Verordnung überarbeitet. Nachdem im September 2017 bereits die Neuerungen der Anhänge I bis III in Kraft getreten sind, folgte am 09.01.2019 die Novellierung des Anhangs IV „Umweltberichterstattung“. Grund für die Neuerungen sind die Anpassung an die ISO 14001:2015. Verpflichtend ist die Einhaltung der Änderungsverordnung erst ab dem 09.01.2020. Bis dahin können Umwelterklärungen, in Abstimmung mit dem Umweltgutachter, noch in alter Form veröffentlicht werden. Die Änderungen im Überblick In der Umwelterklärung müssen zukünftig alle bedeutenden Umweltaspekte mittels Kernindikatoren beschrieben werden, unabhängig…
Erfüllung der Pflichten nach Verpackungsgesetz
Seit dem 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst damit die Verpackungsverordnung ab. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, durch ein öffentliches Herstellerregister, mehr Transparenz zu schaffen. Umgesetzt werden soll dies durch die neu geschaffene Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Neue Verpflichtungen Zu den Verpflichtungen der Hersteller, von mit Ware befüllten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, gehört die einmalige Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Außerdem sind die Hersteller verpflichtet sich an dualen Entsorgungssystemen zu beteiligen und regelmäßige Datenmeldungen an das duale System und die Zentrale Stelle abzugeben. Vollständigkeitserklärungen Unternehmen, die…
Getrenntsammlungsquote Gewerbeabfallverordnung
Die neue Gewerbeabfallverordnung verlangt eine Dokumentation der Getrennthaltung Ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle bzw. den Nachweis darüber, dass eine Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Gemischt gesammelte Abfälle müssen einer Vorbehandlungsanlage zur Sortierung zugeführt werden. Erfüllen Sie eine Getrenntsammlungsquote von 90%, können Sie diese noch bis zum 31.03.2019 von uns prüfen lassen und somit die Pflicht zur Vorbehandlung Ihres gemischten Abfalls umgehen. Bei Fragen zur Gewerbeabfallverordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
2. Runde - Energieauditpflicht 2019 für Nicht-KMU´s
Kommen Sie rechtzeitig der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits 2019 nach? Im Jahr 2015 erfolgte die erste verpflichtende Durchführung eines Energieaudits nach der DIN EN 16247-1 auf der gesetzlichen Grundlage des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Vier Jahre später steht nun mit dem Kalenderjahr 2019 die zweite Runde der Energieauditpflicht an. Wieder betroffen davon sind alle eigenständigen oder verbundenen Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) darstellen. Welche Anforderungen stellt ein Energieaudit? Welche Ausnahmeregelungen und Freistellungen gibt es? Und ist ihr Unternehmen überhaupt davon betroffen? All das können Sie dem aktuellen…
EIN MESSEFAZIT - Unser Messeauftritt auf der EnergyDecentral
„Energie – der Ursprung des Lebens“ so steht es auf der Rückwand unseres Messestandes auf der EnergyDecentral in Hannover. Die internationale Leitmesse für innovative Energieversorgung der DLG hat vom 13. November bis zum 16. November 2018 stattgefunden. Sie ist die wichtigste Plattform für dezentrale Energiesysteme mit vielen spezialisierten Ausstellern auf einer Hallenfläche von über 25.000 m². Zusammen mit der Fachmesse EuroTier bietet sie ein vollständiges Angebot rund um die dezentrale Energieerzeugung und deren Infrastruktur. Zudem bietet die EnergyDecentral mit der BIOGAS Convention des Fachverbandes Biogas und der neuen Konferenz „European…
Energy Decentral
Besuchen Sie uns gerne an unserem Stand in Halle 24 Stand C31 bei der Energy Decentral in Hannover und lernen Sie uns und unsere Leistungen näher kennen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Veranstaltungsort: Messegelände Hannover Termin: 13.11.2018 – 16.11.2018 Veranstaltungszeit: 09:00 – 18:00 Uhr Website: Energy Decentral
Umweltgutachten für das Kalenderjahr 2018
Auch wenn die Begutachtungsperiode für das Kalenderjahr 2017 im Rahmen des EEG am 28.02.2018 beendet wurde, ist nach der Begutachtung quasi vor der nächsten Begutachtung! Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und berücksichtigen Ihre individuellen Terminwünsche für eine Vor-Ort-Begutachtung, damit keine unnötigen Unterbrechungen im betrieblichen Alltag entstehen. Unsere Begutachtungen erfolgen auf Basis einer Checkliste, die von Ihnen auch zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin genutzt werden kann.
Entlastung nach Stromsteuer- und Energiesteuergesetz gemäß Spitzenausgleich
Unternehmen, die den „Spitzenausgleich“ geltend machen wollen, haben die Möglichkeit mittels einem Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001, nach dem Umweltmanagementsystem EMAS oder nach einem sogenannten alternativen System nach Anlage 2 der SpaEfV dies umzusetzen. Seit dem Antragsjahr 2015 gilt das Regelverfahren für alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV). Unternehmen müssen gegenüber einer Konformitätsbewertungsstelle die Aufrechterhaltung und den Betrieb eines „alternativen Systems“ gemäß SpaEfV nachweisen. Wie in den Jahren zuvor muss für das Antragsjahr 2018 eine Testierung bis zum 31.12.2018 durch eine Konformitätsbewertungsstelle erfolgt sein, die Abgabe des Antrags beim…