Hungerlöhne, Schlechte Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit. All das ist in Entwicklungsländern nicht ungewöhnlich. Auch Deutsche Unternehmen tragen durch Ihre Lieferketten zu Menschenrechtverletzungen und Umweltschäden bei.

Hintergrund

Laut Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden 73 Millionen Kinder in Minen, Steinbrüchen und Plantagen ausgebeutet. Die Arbeitsbedingungen und die Einhaltung von Umweltstandards sind in vielen Entwicklungsländern mangelhaft. Deshalb haben die Vereinten Nationen und die OECD (Organization for Economic Co-operation and Development) Vorschläge gemacht, wie Unternehmen die Erfüllung der Sorgfaltspflichten einhalten können. Die Staaten können dabei zwischen Freiwilligkeit und gesetzlicher Verbindlichkeit unterscheiden. Bislang setzt die Bundesregierung darauf, dass Unternehmen sich freiwillig an die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferketten halten. Im Koalitionsvertrag von 2018 verpflichtete sich die Bundesregierung jedoch dazu ein Gesetzt zu beschließen, sollten sich Unternehmen nicht an Ihre Pflichten halten. Dies ist nun der Fall: Bei einem Monitoring kam heraus, dass zu wenig Unternehmen ihren Pflichten nachkommen. Im Juli verkündete Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil deshalb, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz verabschiedet werden soll.

Wie könnte das Gesetz aussehen?

Das Gesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und soll drei Funktionen erfüllen. Zum einen soll es definieren, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten und Umweltauswirkungen haben und wie sie diesen in ihren Lieferketten nachkommen können. Es soll Unternehmen dazu verpflichten, einen Bericht über Ihre Maßnahmen zu verfassen und die Rechte von Arbeitnehmern vor Gericht stärken, indem Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend gemacht werden können.

Was wird diskutiert?

Einige Unternehmen lehnen das Vorhaben strikt ab. Sie wollen die freiwilligen Regelungen beibehalten und Fürchten möglicherweise für das Verhalten Dritter in Haftung genommen zu werden, auf das sie gar keinen direkten Einfluss hätten. Viele Unternehmen, die sich jetzt schon an die Standards halten, befürworten ein Lieferkettengesetz. Sie fürchten Wettbewerbsnachteile, wenn andere Unternehmen sich nicht an die Regeln halten.

Aktuelle Situation

In der Koalition herrscht Uneinigkeit über das Lieferkettengesetz. Entwicklungsminister Müller plädiert für eine schnelle Verabschiedung der Eckpunkte, um die Ausbeutung der Menschen in Entwicklungsländern zu stoppen und wird dabei von der SPD unterstütz. Altmaier hingegen warnt vor großen Belastungen für Unternehmen während der Corona Krise.
Voraussichtlich Anfang Oktober wird sich das Kabinett mit Eckpunkten eines Lieferkettengesetzes beschäftigen. Unter Druck gesetzt wird die Regierung dabei auch von der Bevölkerung, von der laut Umfragen 75 % ein Lieferkettengesetz befürworten. Weitere Informationen über das Lieferkettengesetz finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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