Energieaudit gemäß EDL-G

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transparent für
unsere Umwelt



ENERGIEAUDIT


Das Energieaudit nach EDL-G ist ein strukturiertes Verfahren zur Analyse von Energieeinsätzen, Energieverbräuchen und Energieeffizienzpotenzialen in Ihrem Unternehmen. Wir führen Energieaudits auf Grundlage der DIN EN 16247-1 durch und unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen nachvollziehbar zu erfüllen und wirtschaftliche Einsparpotenziale systematisch zu identifizieren.

Unser Angebot richtet sich insbesondere an Nicht-KMU, die prüfen möchten, ob für sie das turnusmäßige Energieaudit nach EDL-G einschlägig ist oder ob bereits weitergehende Pflichten nach dem Energieeffizienzgesetz greifen. So erhalten Sie eine fachlich saubere Einordnung und eine belastbare Grundlage für Ihre nächsten Schritte.

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„Unsere Fachexperten der auditcert arbeiten seit vielen Jahren mit dem Energieaudit nach DIN 16247-1 und haben zahlreiche Testierungen erfolgreich begleitet. Wir führen Energieaudits nach DIN EN 16247-1 strukturiert, nachvollziehbar und mit Blick auf rechtliche Anforderungen ebenso wie auf praktikable Energieeffizienzpotenziale durch.“



Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist für verschiedene Bereiche mittlerweile verpflichtend:

Wann ist das Energieaudit nach EDL-G relevant?

Das Energieaudit nach EDL-G ist insbesondere für Nicht-KMU relevant, deren durchschnittlicher Gesamtenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren unter 7,5 GWh pro Jahr liegt. Für diese Unternehmen bleibt das turnusmäßige Energieaudit grundsätzlich das zentrale Instrument zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht und ist mindestens alle vier Jahre durchzuführen.

Liegt der durchschnittliche Gesamtenergieverbrauch über 7,5 GWh pro Jahr, greift regelmäßig nicht mehr das turnusmäßige Energieaudit als Dauerlösung, sondern die Pflicht zum Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach § 8 EnEfG.

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr müssen darüber hinaus wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen, die im Energieaudit oder im Managementsystem identifiziert wurden, in Umsetzungsplänen zusammenfassen, extern bestätigen lassen und veröffentlichen.

Bei Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von bis zu 500.000 kWh pro Jahr kann die Bagatellschwellenregelung einschlägig sein. In diesen Fällen ist statt eines vollständigen Energieaudits der Gesamtenergieverbrauch festzustellen und zu übermitteln.

Nach Fertigstellung des Energieaudits oder nach Feststellung der Bagatellschwelle ist grundsätzlich spätestens innerhalb von zwei Monaten eine Online-Energieauditerklärung beim BAFA abzugeben.

Ein Energieaudit nach EDL-G muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen und auf aktuellen, belegbaren Energieverbrauchsdaten basieren. Ziel ist nicht nur die formale Pflichterfüllung, sondern auch die strukturierte Identifikation wirtschaftlich sinnvoller Energieeffizienzmaßnahmen.



Ihr Ansprechpartner:

Timo Riehl
Geschäftsleitung

Tel.: 06696 912939-31
Mob: 0172 4487571
e-Mail: riehl@auditcert.de



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