Mit dem Klimapaket hat sich die Bundesregierung anspruchsvolle Klimaschutzziele gesetzt. Um das langfristige Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, muss auch auf kommunaler Ebene in den Klimaschutz investiert werden.  Die Kommunalrichtlinie des „Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit“ bietet attraktive Förderungen für zahlreiche Maßnahmen im Bereich Klimaschutz.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden bundesweit Kommunen und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Aber auch Schulen, Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Hochschulen und Religionsgemeinschaften werden durch die Kommunalrichtlinie gefördert. Eine vollständige Liste der Antragsberechtigten finden Sie auf der Website der nationalen Klimaschutzinitiative.

Was wird gefördert?

Die Kommunalrichtlinie unterscheidet zwischen strategischen und investiven Förderschwerpunkten. Zu den investiven Förderschwerpunkten gehört zum Beispiel die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik und die Förderung der nachhaltigen Mobilität.
Strategische Schwerpunkte sind die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen, Energieeinsparmodelle und Potenzialstudien. Für Einsteiger im Klimaschutz bietet sich die „Fokusberatung Klimaschutz“ an. Als Dienstleister im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit unterstützen wir Sie bei der Umsetzung strategischer Maßnahmen!

Energie- und Umweltmanagementsystemen

Gefördert wird die Implementierung von Managementsystemen durch die Beauftragung externer Dienstleister. Gewährt werden Zuschüsse bis zu 60 %. Wir helfen Ihnen beim Aufbau und Betrieb der Managementsysteme bis hin zur Zertifizierung. Nähere Informationen über die Managementsysteme ISO 50001 und EMAS erhalten Sie hier.

Fokusberatung Klimaschutz

Die Fokusberatung Klimaschutz bietet sich für alle an, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen. Voraussetzung ist deshalb zum Beispiel, dass in der Kommune bisher keine Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Die Förderquote liegt bei maximal 65 %. Wir beraten Sie zu kurzfristig umsetzbaren Klimaschutzaktivitäten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur Implementierung des Klimaschutzes in Ihrer Kommune.

Die Stellung der Förderanträge ist seit dem Jahr 2020 sogar ganzjährig möglich.

Sie wollen den Klimaschutz in Ihrer Kommune vorantreiben, wissen aber nicht welche Maßnahme die richtige für Sie ist? Sprechen Sie uns an!