Auch wenn die Begutachtungsperiode für das Kalenderjahr 2017 im Rahmen des EEG am 28.02.2018 beendet wurde, ist nach der Begutachtung quasi vor der nächsten Begutachtung! Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und berücksichtigen Ihre individuellen Terminwünsche für eine Vor-Ort-Begutachtung, damit keine unnötigen Unterbrechungen im betrieblichen Alltag entstehen. Unsere Begutachtungen erfolgen auf Basis einer Checkliste, die von Ihnen auch zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin genutzt werden kann.
Aktuelles
Entlastung nach Stromsteuer- und Energiesteuergesetz gemäß Spitzenausgleich
Unternehmen, die den „Spitzenausgleich“ geltend machen wollen, haben die Möglichkeit mittels einem Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001, nach dem Umweltmanagementsystem EMAS oder nach einem sogenannten alternativen System nach Anlage 2 der SpaEfV dies umzusetzen. Seit dem Antragsjahr 2015 gilt das Regelverfahren für alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV). Unternehmen müssen gegenüber einer Konformitätsbewertungsstelle die Aufrechterhaltung und den Betrieb eines „alternativen Systems“ gemäß SpaEfV nachweisen. Wie in den Jahren zuvor muss für das Antragsjahr 2018 eine Testierung bis zum 31.12.2018 durch eine Konformitätsbewertungsstelle erfolgt sein, die Abgabe des Antrags beim…
Aktueller Stand Flex-Deckel gem. EEG 2017 Anlage 3, I.5
Seit August 2014 bis März 2018 erfolgte eine Ausschöpfung des sogenannten Flex-Deckels von rund 621,35 MW. Bis Ende 2016 wurde ein Zubau von rund 278 MW realisiert. Im Kalenderjahr 2017 erfolgte somit ein Anstieg des Zubaus von rund 292 MW, was einem monatlichen Zubau von rund 24,33 MW entspricht. Bis zum Erreichen des sogenannten Flex-Deckels sind demnach noch rund 728,65 MW umsetzbar. Weitere Informationen zur Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie finden Sie auf unserer Seite Link zu „Erneuerbare Energien“ Sollten Sie zu der Thematik Flexibilitätsprämie Fragen haben, stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch…
Spende an Kellerwald-Hospiz
Am 02.02.2018 übergab die auditcert zusammen mit der ABICON und der Audit eine Spende in Höhe von 200,00 € an den Förderverein Kellerwald-Hospiz. Überreicht wurde die Spende von den Vertretern der Firmen Herrn Tim Hünermann (Audit GmbH), Frau Marie-Theres Ziegler (ABICON GmbH) und Frau Ute Becker-Hönig (Auditcert GmbH) an Herrn Lothar Vestweber. Weitere Anwesende waren Herr Bürgermeister Rainer Barth, die Leiterin des Hospizes Frau Erika Karama, die Pflegedienstleiterin Frau Nicole Göllner, sowie einer der Gäste Herr Hermann Schwedhelm. Frau Becker-Hönig übergab die Spende mit dem Satz: „Wir, als ansässiges Unternehmen, möchten durch…
Resümee – Tag der offenen Tür 2017
Bei strahlendem Sonnenschein wurde am 25.08.2017 auf dem Firmengelände der auditcert in einem Festzelt der zweite Tag der offenen Tür veranstaltet. Außerrdem wurde das 10 Jährige Firmenjubiläum der ABICON Gmbh, die ebenfalls auf dem Firmengelände ansässig ist, gefeiert. Es kamen ca. 150 interessierte Besucher, davon etwa 70 geladene Geschäftspartner aus ganz Deutschland und der Schweiz, nach Gilserberg-Moischeid. Herr Dr. Andreas Möller, der geschäftsführende Gesellschafter des Unternehmens eröffnete um 11:00 Uhr die Veranstaltung mit seinem Vortrag über die Entstehung der ABICON GmbH, der AUDIT GmbH (1994 gegründet) und der auditcert Umweltgutachterorganisation. Des Weiteren…
Einladung zum Tag der offenen Tür
Auch in diesem Jahr lädt die auditcert GmbH in Zusammenarbeit mit der ABICON GmbH und AUDIT GmbH am 25. August 2017 von 11.00 – 17.00 Uhr unsere Partner, Kunden und alle Interessierten wieder zu unserem Tag der offenen Tür in Gilserberg-Moischeid ein. Des Weiteren freuen wir uns in diesem Zuge das 10-jährige Bestehen der ABICON zu feiern. Wir bieten Ihnen spannende Fachvorträge, Einblicke in unsere tägliche Arbeit sowie Interessantes zum selbst probieren und Erleben. Das Anmeldeformular finden Sie hier. Diskutieren Sie gemeinsam mit uns die Themen der Zukunft: Erneuerbare Energien E-Mobilität Energieeffizienz
Resümee - Tag der offenen Tür 2016
Bei strahlendem Sonnenschein konnten wir in unserem eigens zu dem Event aufgebauten Festzelt über den Tag verteilt ca. 150 interessierte Gäste begrüßen. Der Geschäftsführer der ABICON GmbH Herr Dr. Andreas Möller begrüßte alle Anwesenden und gab Einblick in die Unternehmensgruppe , die aus der ABICON GmbH (Projektentwicklung regenerative Energien), der AUDIT GmbH (Beratungsunternehmen) und der auditcert (Umweltgutachter-organisation) bestehen. Herr Till Neumann (Projektleiter Windenergie) von der Abicon GmbH referierte über Wind im Wald. Im Anschluss gab Frau Katharina Klinke (externe Umweltmanagementbeauf-tragte der ABICON) bei ihrem Vortrag über Umweltmanagement , Einblicke in…
News zur Anzeige- und Erklärungspflicht bei Steuerbegünstigungen gemäß der EnSTransV
Am 18.05.2016 ist die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) in Kraft getreten, und stellt eine Umsetzung des europäischen Beihilferechts dar. Betroffen sind Unternehmen die aufgrund des Energiesteuer- und Stromsteuergesetztes Steuerbegünstigungen gemäß der EnSTransV in Anspruch genommen haben. Steuerbegünstigungen gemäß der Verordnung sind u. a. Steuerermäßigungen im Sinne des Stromsteuergesetzes und des Energiesteuergesetztes (z. B. § 3 EnergieStG und § 9 Abs. 2 und 3 StromStG) sowie Steuerentlastungen gemäß Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (z. B. §§ 9b und 10 StromStG, §§ 50 und 55 EnergieStG). Unternehmen, auch des produzierenden Gewerbes, die eine Steuerbegünstigung…
Nutzen Sie die neueste Version unseres Tools „Fristenmanagement“ um stets den Überblick zu behalten
Stellen Sie sich auch öfters die Frage, wann steht noch mal die nächste Sachverständigen-Prüfung an oder welche Frist wurde durch die Genehmigungsbehörde angesetzt oder wann sollte die Abgabe für den letzten Emissionsmessbericht erfolgen und sind alle Fristen aus dem Genehmigungsbescheid eingehalten? Mit unserem Excel basierten Tool können Sie in Verbindung mit Outlook stets Ihre Fristen und Termine im Blick behalten und automatisch Aufgaben delegieren und dokumentieren. Für weitere Fragen zur Funktion unseres Tools und den Nutzen für Ihren betrieblichen Alltag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mögliche Prüfung der Laufzeitverlängerung der EEG-Vergütung ihrer Biogasanlage?
Wurde Ihre Biogasanlage vor dem 01.01.2009 bzw. unter dem EEG 2004 in Betrieb genommen? Wenn ja können Sie u. U. eine Verlängerung der Mindestvergütungsdauer auch heute noch gegenüber Ihrem Netzbetreiber erwirken (gem. § 3 Abs. 4 EEG 2004)! Durchgeführte Modernisierungstätigkeiten die vor dem 01.012009 an Ihrer Biogasanlage umgesetzt wurden, können heute noch vom Netzbetreiber anerkannt werden und können somit zu einer Erhöhung der Restlaufzeit beitragen. Entscheidend ist, ob die investierten Kosten der damals durchgeführten Maßnahmen mindestens 50 % der fiktiven Neuherstellungskosten der Biogasanlage nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen der gesamten Biogasanlage…