Die neue Gewerbeabfallverordnung verlangt eine Dokumentation der Getrennthaltung Ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle bzw. den Nachweis darüber, dass eine Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Gemischt gesammelte Abfälle müssen einer Vorbehandlungsanlage zur Sortierung zugeführt werden. Erfüllen Sie eine Getrenntsammlungsquote von 90%, können Sie diese noch bis zum 31.03.2019 von uns prüfen lassen und somit die Pflicht zur Vorbehandlung Ihres gemischten Abfalls umgehen. Bei Fragen zur Gewerbeabfallverordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kategorie: News
2. Runde - Energieauditpflicht 2019 für Nicht-KMU´s
Kommen Sie rechtzeitig der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits 2019 nach? Im Jahr 2015 erfolgte die erste verpflichtende Durchführung eines Energieaudits nach der DIN EN 16247-1 auf der gesetzlichen Grundlage des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Vier Jahre später steht nun mit dem Kalenderjahr 2019 die zweite Runde der Energieauditpflicht an. Wieder betroffen davon sind alle eigenständigen oder verbundenen Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) darstellen. Welche Anforderungen stellt ein Energieaudit? Welche Ausnahmeregelungen und Freistellungen gibt es? Und ist ihr Unternehmen überhaupt davon betroffen? All das können Sie dem aktuellen…
Aktueller Stand Flex-Deckel gem. EEG 2017 Anlage 3, I.5
Seit August 2014 bis März 2018 erfolgte eine Ausschöpfung des sogenannten Flex-Deckels von rund 621,35 MW. Bis Ende 2016 wurde ein Zubau von rund 278 MW realisiert. Im Kalenderjahr 2017 erfolgte somit ein Anstieg des Zubaus von rund 292 MW, was einem monatlichen Zubau von rund 24,33 MW entspricht. Bis zum Erreichen des sogenannten Flex-Deckels sind demnach noch rund 728,65 MW umsetzbar. Weitere Informationen zur Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie finden Sie auf unserer Seite Link zu „Erneuerbare Energien“ Sollten Sie zu der Thematik Flexibilitätsprämie Fragen haben, stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch…
Spende an Kellerwald-Hospiz
Am 02.02.2018 übergab die auditcert zusammen mit der ABICON und der Audit eine Spende in Höhe von 200,00 € an den Förderverein Kellerwald-Hospiz. Überreicht wurde die Spende von den Vertretern der Firmen Herrn Tim Hünermann (Audit GmbH), Frau Marie-Theres Ziegler (ABICON GmbH) und Frau Ute Becker-Hönig (Auditcert GmbH) an Herrn Lothar Vestweber. Weitere Anwesende waren Herr Bürgermeister Rainer Barth, die Leiterin des Hospizes Frau Erika Karama, die Pflegedienstleiterin Frau Nicole Göllner, sowie einer der Gäste Herr Hermann Schwedhelm. Frau Becker-Hönig übergab die Spende mit dem Satz: „Wir, als ansässiges Unternehmen, möchten durch…
Resümee - Tag der offenen Tür 2016
Bei strahlendem Sonnenschein konnten wir in unserem eigens zu dem Event aufgebauten Festzelt über den Tag verteilt ca. 150 interessierte Gäste begrüßen. Der Geschäftsführer der ABICON GmbH Herr Dr. Andreas Möller begrüßte alle Anwesenden und gab Einblick in die Unternehmensgruppe , die aus der ABICON GmbH (Projektentwicklung regenerative Energien), der AUDIT GmbH (Beratungsunternehmen) und der auditcert (Umweltgutachter-organisation) bestehen. Herr Till Neumann (Projektleiter Windenergie) von der Abicon GmbH referierte über Wind im Wald. Im Anschluss gab Frau Katharina Klinke (externe Umweltmanagementbeauf-tragte der ABICON) bei ihrem Vortrag über Umweltmanagement , Einblicke in…
News zur Anzeige- und Erklärungspflicht bei Steuerbegünstigungen gemäß der EnSTransV
Am 18.05.2016 ist die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) in Kraft getreten, und stellt eine Umsetzung des europäischen Beihilferechts dar. Betroffen sind Unternehmen die aufgrund des Energiesteuer- und Stromsteuergesetztes Steuerbegünstigungen gemäß der EnSTransV in Anspruch genommen haben. Steuerbegünstigungen gemäß der Verordnung sind u. a. Steuerermäßigungen im Sinne des Stromsteuergesetzes und des Energiesteuergesetztes (z. B. § 3 EnergieStG und § 9 Abs. 2 und 3 StromStG) sowie Steuerentlastungen gemäß Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (z. B. §§ 9b und 10 StromStG, §§ 50 und 55 EnergieStG). Unternehmen, auch des produzierenden Gewerbes, die eine Steuerbegünstigung…
Nutzen Sie die neueste Version unseres Tools „Fristenmanagement“ um stets den Überblick zu behalten
Stellen Sie sich auch öfters die Frage, wann steht noch mal die nächste Sachverständigen-Prüfung an oder welche Frist wurde durch die Genehmigungsbehörde angesetzt oder wann sollte die Abgabe für den letzten Emissionsmessbericht erfolgen und sind alle Fristen aus dem Genehmigungsbescheid eingehalten? Mit unserem Excel basierten Tool können Sie in Verbindung mit Outlook stets Ihre Fristen und Termine im Blick behalten und automatisch Aufgaben delegieren und dokumentieren. Für weitere Fragen zur Funktion unseres Tools und den Nutzen für Ihren betrieblichen Alltag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.