Das Bundesverfassungsgericht hat, das im Jahr 2019 eingeführte Klimaschutzgesetz, in Teilen als verfassungswidrig erklärt. Im Klimaschutzgesetz ist unter anderem festgelegt, dass der CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 reduziert werden muss. Jedoch beinhaltet es keine Vorgaben und konkrete Ziele für die Zeit danach, obwohl die Europäische Union mittlerweile gesetzlich verankert hat, dass sie bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein möchte. Durch die bisherige gesetzliche Regelung würden die hohen Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf die Jahre nach 2030 verschoben werden. Vor allem junge Menschen klagten gegen das Gesetz, da sie dadurch in ihren Freiheitsrechten verletzt sehen.

Begründung des Urteils

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts beziehen sich bei der Begründung ihres Urteils auf Artikel 20 a des Grundgesetzes, dieser besagt: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“. Die Verfassungsrichter haben nun den Gesetzgeber bis zum Ende des Jahres 2022 dazu verpflichtet, die Minderungsziele ab dem Jahr 2031 zu konkretisieren. Die im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele bis 2030 seien dagegen nicht zu beanstanden.

Reaktionen

Die Kläger wurden von großen Umweltschutzorganisationen und -verbänden unterstützt und sehen das Urteil als großen Erfolg an.

Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen und Zielsetzungen nun nachgebessert werden.

 

Update 07.05.2021

Vizekanzler Olaf Scholz und Bundesumweltministerin Svenja Schulze haben Eckpunkte für eine Änderung des Klimaschutzgesetzes vorgelegt.

Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 % reduziert werden. Bisher lag das Ziel bei 55 %. Bis zum Jahr 2040 soll die Reduktion 88 % betragen. Des Weiteren sieht die Änderung vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein wird. Außerdem sollen die bisher festgelegten Jahresemissionsmengen für die einzelnen Sektoren bis 2030 deutlich verschärft werden.

Die neuen Regelungen müssen noch mit der Union abgestimmt und im Bundeskabinett verabschiedet werden.