Stellen Sie sich auch öfters die Frage, wann steht noch mal die nächste Sachverständigen-Prüfung an oder welche Frist wurde durch die Genehmigungsbehörde angesetzt oder wann sollte die Abgabe für den letzten Emissionsmessbericht erfolgen und sind alle Fristen aus dem Genehmigungsbescheid eingehalten? Mit unserem Excel basierten Tool können Sie in Verbindung mit Outlook stets Ihre Fristen und Termine im Blick behalten und automatisch Aufgaben delegieren und dokumentieren. Für weitere Fragen zur Funktion unseres Tools und den Nutzen für Ihren betrieblichen Alltag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Aktuelles
Mögliche Prüfung der Laufzeitverlängerung der EEG-Vergütung ihrer Biogasanlage?
Wurde Ihre Biogasanlage vor dem 01.01.2009 bzw. unter dem EEG 2004 in Betrieb genommen? Wenn ja können Sie u. U. eine Verlängerung der Mindestvergütungsdauer auch heute noch gegenüber Ihrem Netzbetreiber erwirken (gem. § 3 Abs. 4 EEG 2004)! Durchgeführte Modernisierungstätigkeiten die vor dem 01.012009 an Ihrer Biogasanlage umgesetzt wurden, können heute noch vom Netzbetreiber anerkannt werden und können somit zu einer Erhöhung der Restlaufzeit beitragen. Entscheidend ist, ob die investierten Kosten der damals durchgeführten Maßnahmen mindestens 50 % der fiktiven Neuherstellungskosten der Biogasanlage nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen der gesamten Biogasanlage…