Was ist die Gewerbeabfallverordnung? Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt den Umgang und die Anforderungen an das Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen, Bau- und Abbruchabfällen und ist in Deutschland für jeden gewerblichen Abfallerzeuger bindend. Gewerbliche Siedlungsabfälle sind gemäß der GewAbfV Abfälle, welche aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung Abfällen aus privaten Haushaltungen ähneln. Die Sammlung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen kann in Wechsel- oder Umleerbehältern erfolgen. Die Getrenntsammelpflicht in Betrieben Alle Erzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen sind gemäß GewAbfV § 3 dazu verpflichtet bestimmte Abfallfraktionen bereits im Betrieb getrennt zu erfassen. Folgende Abfallfraktionen sind…
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Getrenntsammlungsquote Gewerbeabfallverordnung
Die neue Gewerbeabfallverordnung verlangt eine Dokumentation der Getrennthaltung Ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle bzw. den Nachweis darüber, dass eine Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Gemischt gesammelte Abfälle müssen einer Vorbehandlungsanlage zur Sortierung zugeführt werden. Erfüllen Sie eine Getrenntsammlungsquote von 90%, können Sie diese noch bis zum 31.03.2019 von uns prüfen lassen und somit die Pflicht zur Vorbehandlung Ihres gemischten Abfalls umgehen. Bei Fragen zur Gewerbeabfallverordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.