Die neuen Vorgaben der Bundesregierung

Die Bundesregierung stellt Weichen für die Zukunft: Mit dem neuen Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes kommen eine Reihe neuer Vorgaben auf die Industrie zu.

Dabei wird nicht zwischen Unternehmen mit KMU- und Nicht-KMU-Status unterschieden, sondern, ob der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch, bezogen auf die letzten drei Kalenderjahr, eine bestimmte Grenze überschreitet.

Unternehmen, die erste Grenze im Gesamtendenergieverbrauch überschreiten, müssen Endenergieeinsparmaßnahmen auf ihre Wirtschaftlichkeit prüfen lassen und diese ggf. veröffentlichen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung muss von einem Energieauditor oder Umweltgutachter bestätigt werden.

Darüber muss Abwärme je nach Stand der Technik aus z. B. Produktionsprozesse vermieden bzw. reduziert und zuletzt genutzt werden.

Unternehmen mit höherem Gesamtendenergieverbrauch müssen sogar ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach der ISO 50001 oder EMAS innerhalb von 20 Monaten einrichten und haben durch das EnEfG darüber hinaus weitere Anforderungen an dieses Managementsystem.

Kritische Stimmen aus der Industrie

Diese neuen Regelungen treffen in der Industrie nicht nur auf Zustimmung. Die Sorge um „unnötige Bürokratie“ und zu starke EU-Einflussnahme ist besonders in kritischen Wirtschaftsphasen ein diskutiertes Thema. Das Gesetz, das auch Behörden und Rechenzentren in die Pflicht nimmt, erhitzt die Gemüter. Umweltverbände hingegen fordern noch striktere und klar definierte Vorgaben zur Effizienzsteigerung.

Energieeffizienz als Chance

Die Argumentation für Energieeffizienz ist klar: Höhere Effizienz kann Deutschland als Wirtschaftsstandort stärken. Mit bereits vorhandenen Technologien ließe sich ein signifikanter Teil des Energiebedarfs einsparen. Energieeffizienz wird somit zum Treiber für eine wettbewerbsfähige Kostensenkung und einen stärkeren Wirtschaftsstandort.

Vorbereitung auf die Zukunft

Die Dringlichkeit, Energieeffizienzziele zu definieren und zu erreichen, steht außer Frage. Die aktuellen Energiepreise und der Klimawandel machen deutlich: Energieeffizienz ist ein wirtschaftlicher und strategischer Imperativ. Für Unternehmen heißt das, den Diskurs aktiv mitzugestalten und sich auf die anstehenden Veränderungen einzustellen.

Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen

Unternehmen müssen sich nun zwingend auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einstellen. Die Nutzung von Förderprogrammen, steuerlichen Vorteilen und anderen Anreizen, die das Gesetz bietet, kann dabei unterstützend wirken.

Wir, von der Auditcert GmbH stehen bereit, um Ihr Unternehmen, öffentliche Stellen sowie Rechenzentren bei der Transformation zu unterstützen, Zertifizierungen durchzuführen und passende Strategien zu entwickeln, die nicht nur den Vorgaben entsprechen, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile sichern. Wir empfehlen Unternehmen, sich frühzeitig zu informieren und die Chancen zu nutzen, die sich aus den neuen gesetzlichen Anforderungen ergeben. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung und beginnen Sie heute, die Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen zu optimieren.