Die neuen Vorgaben der Bundesregierung Die Bundesregierung stellt Weichen für die Zukunft: Mit dem neuen Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes kommen eine Reihe neuer Vorgaben auf die Industrie zu. Dabei wird nicht zwischen Unternehmen mit KMU- und Nicht-KMU-Status unterschieden, sondern, ob der durchschnittliche Gesamtendenergieverbrauch, bezogen auf die letzten drei Kalenderjahr, eine bestimmte Grenze überschreitet. Unternehmen, die erste Grenze im Gesamtendenergieverbrauch überschreiten, müssen Endenergieeinsparmaßnahmen auf ihre Wirtschaftlichkeit prüfen lassen und diese ggf. veröffentlichen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung muss von einem Energieauditor oder…