Auch wenn die Begutachtungsperiode für das Kalenderjahr 2017 im Rahmen des EEG am 28.02.2018 beendet wurde, ist nach der Begutachtung quasi vor der nächsten Begutachtung!

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und berücksichtigen Ihre individuellen Terminwünsche für eine Vor-Ort-Begutachtung, damit keine unnötigen Unterbrechungen im betrieblichen Alltag entstehen.

Unsere Begutachtungen erfolgen auf Basis einer Checkliste, die von Ihnen auch zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin genutzt werden kann.