Die neue Gewerbeabfallverordnung verlangt eine Dokumentation der Getrennthaltung Ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle bzw. den Nachweis darüber, dass eine Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Gemischt gesammelte Abfälle müssen einer Vorbehandlungsanlage zur Sortierung zugeführt werden. Erfüllen Sie eine Getrenntsammlungsquote von 90%, können Sie diese noch bis zum 31.03.2019 von uns prüfen lassen und somit die Pflicht zur Vorbehandlung Ihres gemischten Abfalls umgehen. Bei Fragen zur Gewerbeabfallverordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Schlagwort: Umweltgutachten
Umweltgutachten für das Kalenderjahr 2018
Auch wenn die Begutachtungsperiode für das Kalenderjahr 2017 im Rahmen des EEG am 28.02.2018 beendet wurde, ist nach der Begutachtung quasi vor der nächsten Begutachtung! Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und berücksichtigen Ihre individuellen Terminwünsche für eine Vor-Ort-Begutachtung, damit keine unnötigen Unterbrechungen im betrieblichen Alltag entstehen. Unsere Begutachtungen erfolgen auf Basis einer Checkliste, die von Ihnen auch zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin genutzt werden kann.