Die neue Gewerbeabfallverordnung verlangt eine Dokumentation der Getrennthaltung Ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle bzw. den Nachweis darüber, dass eine Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Gemischt gesammelte Abfälle müssen einer Vorbehandlungsanlage zur Sortierung zugeführt werden. Erfüllen Sie eine Getrenntsammlungsquote von 90%, können Sie diese noch bis zum 31.03.2019 von uns prüfen lassen und somit die Pflicht zur Vorbehandlung Ihres gemischten Abfalls umgehen. Bei Fragen zur Gewerbeabfallverordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Hinweis: Archivierter Inhalt – Stand: 25.09.2026 Diese Seite gibt den ursprünglichen Inhalt mit dem Stand vom 25.09.2026 wieder…
