Das Zertifizierungssystem SURE-EU kann sowohl für feste als auch für gasförmige Biomasse-Brennstoffe angewendet werden, die wiederum aus verschiedenen Kategorien von nachhaltiger Biomasse erzeugt werden. Für nachhaltige Biomasse gelten die Anforderungen der RED II, Artikel 29.

Konkret umfasst das SURE-EU-System zur Herstellung von Biomasse-Brennstoffen aus Biomasse der folgenden Kategorien:

  • Abfall und Reststoffe aus Biomasse
  • Landwirtschaftliche Biomasse (einschließlich landwirtschaftlicher Abfälle/ Reststoffe)
  • Forstwirtschaftliche Biomasse (einschließlich forstwirtschaftlicher Abfälle/ Reststoffe).

Unsere Tätigkeiten im Bereich der nachhaltigen Biomasse

Die Auditoren der auditcert GmbH sind für die Geltungsbereiche der Erzeugung landwirtschaftlicher Biomasse sowie der Entstehung von Abfall und Reststoffen zugelassen.

Diese Entstehungs- und Erzeugerbetriebe von Biomasse können eigenständig zertifiziert werden oder im Rahmen der Zertifizierung einer nachgelagerten Schnittstelle (Händler/ Lieferanten, Sammler/ Ersterfasser, Konversionsanlagen jeglicher Art) als Lieferbetrieb (stichprobenartig) kontrolliert werden. Im Zuge dieser Kontrollen werden anhand der Systemvorgaben durch SURE-EU verschiedene Kriterien durch den eingesetzten Auditor abgeprüft.

Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen

Im Bereich der Kontrolle von Entstehungsbetrieben von Abfällen und Reststoffe ist maßgeblich, dass die Abfall-/ Reststoffeigenschaft der Biomasse erfüllt ist und dass ein Herkunftsnachweis der Biomasse vorliegt. Außerdem muss die Menge der anfallenden Abfälle und Reststoffe plausibilisiert werden können.

Erzeugerbetriebe von landwirtschaftlicher Biomasse

Für die nachhaltige Erzeugung von Biomasse aus der Landwirtschaft (bei Cross Compliance Betrieben) werden im Rahmen der Kontrolle verschiedene Aspekte überprüft. Diese sind unter anderem der Ort des Anbaus der Biomasse, die Rückverfolgbarkeit der Biomasse zur Fläche und der Flächenstatus der bewirtschafteten Flächen zum 01.01.2008. Außerdem muss ein Nachweis zur Teilnahme am CC-Verfahren sowie ein Auszug des Agrarförderantrags eingesehen werden können.

Nach der erfolgreichen Kontrolle

Sofern die kontrollierten Entstehungs- und Erzeugerbetriebe alle Anforderungen von RED II und SURE-EU erfüllen, kann die gelieferte Biomasse als nachhaltig deklariert werden und mit diesem Status zur Erzeugung von Biomasse-Brennstoffen bzw. zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt werden.

Sie haben als Landwirtschaftlicher Erzeuger, Entstehungsbetrieb von Abfall/ Reststoffen oder nachgelagerte Schnittstelle Interesse an einer Zertifizierung? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!