SpaEfV

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Alternatives System nach der SpaEfV


Wir testieren Ihr Alternatives System!

Haben Sie den Energieeinsatz und -verbrauch in Ihrem Unternehmen im Blick? Profitieren Sie vom alternativen System gemäß SpaEfV und sichern Sie sich Ihre Stromsteuerrückerstattung.

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Voraussetzungen für das alternative System?

  • Entscheidend ist die Einstufung nach der KMU Definition der EU und die Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe
  • KMU sind mit aktuellem Stand nicht verpflichtet ein Energieeffizienzsystem nachzuweisen
  • Die Durchführung eines Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (Anlage 1 SpaEfV) oder der vereinfachte Ansatz über das Alternative System (Anlage 2 SpaEfV) berechtigen KMU zur Inanspruchnahme des Spitzenausgleichs
  • Unternehmen die bereits ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS eingeführt haben, können über diesen Weg ebenfalls den Spitzenausgleich geltend machen
  • Die gezahlte Stromsteuer im Kalenderjahr darf einen Betrag von 1.000 Euro (sogenannter „Sockelbetrag“) nicht unterschreiten.
  • Der Nachweis über den Betrieb eines Energieeffizienzsystems ist jährlich zu erbringen

 

Sie sind kein KMU? Vielleicht kommt das Energieaudit für Sie in Frage – Informieren Sie sich hier!



Was ist das Alternative System gemäß SpaEfV?

Durch das Alternative System hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, mit der Sie kostengünstig Ihre gezahlte Stromsteuer erstattet bekommen. Es handelt sich um einen strukturierten Ansatz, der es Ihnen ermöglicht Energieeinsatz und -verbrauch in Ihrem Unternehmen zu erfassen und zu bewerten. Das Alternative System ist in doppelter Weise sinnvoll. Die Analyse liefert Ihnen gezielte Anreize Ihre Energieeffizienz zu steigern, um somit Kosten zu senken. Darüber hinaus bildet es die Grundlage den Stromsteuer Spitzenausgleich gem. Anlage 2 SpaEfV in Anspruch zu nehmen. Dazu muss Ihr Unternehmen zum produzierenden Gewerbe gehören und per EU-Definition als KMU eingestuft sein.



Informationsblatt SpaEfV

In unserem kostenlosen Informationsblatt zum Thema SpaEfV erhalten Sie detaillierte Informationen zur Einführung und dem Betrieb des Alternativen Systems. Darin beinhaltet sind neben Beschreibungen zum inhaltlichen und zeitlichen Ablauf auch eine Zusammenstellung der einzureichenden Dokumentation sowie eine Beispielrechnung zur Bestimmung Ihrer potenziellen Stromsteuerentlastung.


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    Ihr Ansprechpartner:

    Timo Riehl
    Geschäftsleitung

    Tel.: 06696 912939-31
    Mob: 0172 4487571
    e-Mail: riehl@auditcert.de



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