Abfallwirtschaft

Unabhängig &
transparent für
unsere Umwelt



Auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft. Wir zertifizieren Ihre Umweltleistungen!


Abfälle fallen in jedem Unternehmen an. Sie sind zentraler Bestandteil des betrieblichen Umweltschutzes und mit gesetzlichen Vorgaben verbunden. Als zugelassene Umweltgutachterorganisation in diesem Bereich zertifizieren wir Sie nach Verpackungsgesetz, Altfahrzeugverordnung, als Entsorgungsfachbetrieb, oder gemäß Gewerbeabfallverordnung – Sprechen Sie uns an!

Für weitere Dienstleistungen im Umweltbereich besuchen Sie auch unser Partnerunternehmen.

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„Die Müllberge von heute werden die Rohstoffe von morgen sein.“

Frank Dommenz (*1961), Malermeister und Illustrator



Sie interessieren Sich für eine EfbV Zertifizierung? Hier finden Sie all unsere Leistungen im Überblick


Verpackungsgesetz

Seit 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst damit die Verpackungsverordnung ab. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, durch ein öffentliches Herstellerregister, mehr Transparenz zu schaffen. Damit verbunden sind auch einige Verpflichtungen für Inverkehrbringer. Als registrierter Prüfer bei der Zentralen Stelle prüfen wir Ihre Vollständigkeitserklärungen, Mengenstromnachweise und Testate für Branchenlösungen. Sie haben Fragen zu Ihren Verpflichtungen nach Verpackungsgesetz? Wir helfen Ihnen gerne weiter


Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb

Sichern Sie sich mehr Aufträge indem Sie Ihre Kompetenz als Entsorgungsfachbetrieb nachweisen! Grundlage für die Zertifizierung ist die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), in der die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe festgelegt werden. Bei der Zertifizierung durch die auditcert erfolgt ein optionales Voraudit bei dem eine Bestandsaufnahme und Dokumentenprüfung durchgeführt wird. Es folgt das Zertifizierungsaudit, in dem die eingereichten Unterlagen überprüft, ein Vor-Ort-Termin durchgeführt und ein Bericht erstellt wird. Bei positivem Audit wird ein Zertifikat erteilt und durch jährliche Überwachungsaudits überprüft.



Gewerbeabfallverordnung

Die neue Gewerbeabfallverordnung verlangt eine Dokumentation der Getrennthaltung Ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle bzw. den Nachweis darüber, dass eine Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Gemischt gesammelte Abfälle müssen einer Vorbehandlungsanlage zur Sortierung zugeführt werden. Erfüllen Sie eine Getrenntsammlungsquote von 90%, können Sie diese bis zum 31.03. jeden Jahres von uns prüfen lassen und somit die Pflicht zur Vorbehandlung Ihres gemischten Abfalls umgehen.


Altfahrzeugverordnung

Altfahrzeuge dürfen nur an überprüfte Annahme- und Rücknahmestellen, Demontagebetriebe oder Altautoverwertungsbetriebe abgegeben werden. Diese Annahmestellen müssen jährlich auf die Einhaltung der Bestimmungen überprüft werden und erhalten bei positiver Überprüfung ein Zertifikat. Dieses berechtigt Sie nach der Altfahrzeugverordnung auch zur Erstellung eines Verwertungsnachweises, mit dem Sie gegenüber dem Fahrzeughalter die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeuges bestätigen.



Jetzt kostenlos Angebot für die Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb anfordern!

Sie streben eine EfbV Zertifizierung an? Hier geht’s zum maßgeschneiderten Angebot!

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    Ihr Ansprechpartner:

    Ansprechpartner Zertifizierung EntsorgungsfachbetriebTimo Riehl
    Geschäftsleitung

    Tel.: 06696 912939-31
    Mob: 0172 4487571
    e-Mail: riehl@auditcert.de



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